In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Vorgaben zum Verhalten bei Einsatzbereitschaft und Mobilmachung in den Bereichen Deutsche Post und Deutsche Reichsbahn
BV Halle, Abteilung XIX >> Abteilung XIX (Verkehr, Post, Nachrichtenwesen), MfS-Bezirksverwaltung Halle >> Abt. XIX, MfS-BV Halle >> 1 Innerer Dienstbetrieb >> 1.7 Herstellen der Einsatzbereitschaft und Vorbereitung auf den Verteidigungszustand
Enthält:
Festlegung zur Einsatzbereitschaft für den OvD. – Verhalten bei Terror- und Gewaltakten mit Sprengkörpern sowie bei Feststellung sprengkörperähnlicher Gegenstände. – Vorgaben für Lageeinschätzungen. – Abwehrschwerpunkte im Falle der Mobilmachung.