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Das Bundesarchiv hat den gesetzlichen Auftrag, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern und nutzbar zu machen. Dabei handelt es sich um Unterlagen wie Akten, Karten, Bilder, Plakate, Filme und Tonaufzeichnungen staatlicher und nicht-staatlicher Herkunft in analoger und digitaler Form. Das Bundesarchiv gewährleistet zudem den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belange.
Seit dem 17. Juni 2021 liegt auch die Verantwortung für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes beim Bundesarchiv.