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Vorgaben zum Verhalten bei Einsatzbereitschaft und Mobilmachung in den Bereichen Deutsche Post und Deutsche Reichsbahn
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BV Halle, Abteilung XIX >> Abteilung XIX (Verkehr, Post, Nachrichtenwesen), MfS-Bezirksverwaltung Halle >> Abt. XIX, MfS-BV Halle >> 1 Innerer Dienstbetrieb >> 1.7 Herstellen der Einsatzbereitschaft und Vorbereitung auf den Verteidigungszustand
Enthält:
Festlegung zur Einsatzbereitschaft für den OvD. – Verhalten bei Terror- und Gewaltakten mit Sprengkörpern sowie bei Feststellung sprengkörperähnlicher Gegenstände. – Vorgaben für Lageeinschätzungen. – Abwehrschwerpunkte im Falle der Mobilmachung.