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Verordnung über Betriebe, die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu Futtermitteln oder pharmazeutischen oder technischen Zwecken verarbeiten (Tierseuchen-Futtermittelherstellungs-Verordnung) (Entwurf): Bd. 1 -3
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Verordnung über Betriebe, die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu Futtermitteln oder pharmazeutischen oder technischen Zwecken verarbeiten (Tierseuchen-Futtermittelherstellungs-Verordnung) (Entwurf): Bd. 1 -3
BArch B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Aktenplan des BMEL, Stand 2014) >> Hauptgruppe 3: Landwirtschaftliche Erzeugung, Produktqualität, Veterinärwesen, Arzneimittelwesen >> (36 alt) Tierseuchen und sonstige Tierkrankheiten, Veterinär- und Lebensmittelhygiene, Tiergesundheitsschutz, ABC-Angelegenheiten >> (360 bis 361) Seuchenbekämpfung (Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Bundesmaßnahmenkatalog Tierseuchen >> Verordnung über Betriebe, die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu Futtermitteln oder pharmazeutischen oder technischen Zwecken verarbeiten (Tierseuchen-Futtermittelherstellungs-Verordnung) (Entwurf)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML), 1949-2001
Aktenführende Organisationseinheit: 322 (1993)