Durchführungsbestimmung Nr. 5 des Leiters der Arbeitsgruppe des Ministers von 1967 zur Direktive 1/67 des MfS über Maßnahmen des Objektluftschutzes, des Schutzes vor Massenvernichtungsmitteln und der Vorbereitung von Ausweichräumen (Geheime Kommandosache 6/67)