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Verbot des Verfütterns von Fischmehl an andere Tiere als Wiederkäuer, Verbot des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Fischmehl: Bd. 3: Fischmehle (Tiermehlverbotsgesetz)
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Verbot des Verfütterns von Fischmehl an andere Tiere als Wiederkäuer, Verbot des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Fischmehl: Bd. 3: Fischmehle (Tiermehlverbotsgesetz)
BArch B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Aktenplan des BMEL, Stand 2014) >> Hauptgruppe 3: Landwirtschaftliche Erzeugung, Produktqualität, Veterinärwesen, Arzneimittelwesen >> (36 alt) Tierseuchen und sonstige Tierkrankheiten, Veterinär- und Lebensmittelhygiene, Tiergesundheitsschutz, ABC-Angelegenheiten >> (364) Tierhygiene >> Verbot des Verfütterns von Fischmehl an andere Tiere als Wiederkäuer, Verbot des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Fischmehl
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML), 1949-2001
Aktenführende Organisationseinheit: 324 (2001)