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NATO-Sondermunitions-Anlagen und Dienstellen im Bereich NORTHAG, die für mehr als einen Benutzerstaat erforderlich sind.- Technische Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien und den USA: Bd. 2
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BArch BW 1 Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen >> BW 1 >> Unterkunft und Liegenschaften >> Anlagen und Einrichtungen der NATO, Infrastruktur, Unterbringung von Stationierungsstreitkräften >> NATO-Munitionseinrichtungen und Depots >> NATO-Sondermunitions-Anlagen und Dienstellen im Bereich NORTHAG, die für mehr als einen Benutzerstaat erforderlich sind.- Technische Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien und den USA
1961
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: VR II 4