Anweisung Nr. 161/88 des Ministers des Innern (MdI) und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP) über das Verhalten der Angehörigen der DVP, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs des MdI gegenüber diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen anderer Staaten und internationaler Organisationen in der DDR (Diplomaten-Anweisung vom 18. Nov. 1988)