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Festlegungen des Referates Abwehr Wehrkommando der Bezirksverwaltung zur Wehrpflicht
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Enthält:
Festlegungen zur Verwirklichung des Wehrpflichtgesetzes für Wehrpflichtige, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden, bis zur Straftilgung und nach erfolgter Straftilgung bzw. bei Aufhebung der Strafe durch Amnestie.