Bonner Truppenvertragskonferenz über die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Stationierungsstreitkräfte), NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen: Artikel 21, Artikel 53 "Beachtung des Gewässer- und Strahlenschutzes, des Gesetzes gegen Fluglärm durch die Stationierungsstreitkräfte"