Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel.- Anwendbarkeit der Regelungen für Gelatine als Trägerstoff in Vormischungen (Vitaminpräparate): Bd. 1: Verbot von Gelatine (Tiermehlverbotsgesetz)