Hinweise der Abt. XII der BVfS Leipzig zur Durchsetzung der Dienstanweisung (DA) 2/81 des Ministers zur einheitlichen Gestaltung der Erfassung und Überprüfung von Personen und Objekten, der Registrierung von Vorgängen und Akten sowie der Archivierung operativen Schriftgutes in den Abteilungen XII