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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Verteidigung >> Bundesministerium der Verteidigung und Bundeswehr >> Streitkräfte >> Verbände und Dienststellen des Heeres
1957 - 2007
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verteidigungsbezirkskommandos (VBK's) sind Kommandobehörden des Territorialheeres, das im Gegensatz zum Feldheer unter nationalem deutschen Kommando steht. Sie unterstehen den Wehrbereichskommandos und sind vorgesetzte Behörde der Verteidigungskreiskommandos.
Die in der Regel von einem Oberst geführten VBK's waren ursprünglich auf der Verwaltungsebene der Regierungsbezirke angesiedelt. Sie arbeiteten eng mit den jeweiligen Regierungspräsidien sowie den in ihrem Bereich befindlichen NATO-Verbänden zusammen. Die militärischen Ansprechpartner waren die Divisionen der NATO-Streitkräfte.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben unterstanden einem VBK Ende der 70er Jahre folgende Truppenteile und Dienststellen: eine Stabskompanie, eine Fernmeldekompanie, eine Nachschubkompanie, eine Instandsetzungskompanie, mehrere Wallmeistergruppen, ein ABC-Abwehrpunkt, ein Jägerbataillon, ein leichtes Pionierbataillon, eine Reservelazarettgruppe sowie mehrere Verteidigungskreiskommandos. Fast alle diese Einheiten bestehen im Friedensfall lediglich als Geräteeinheiten, die nur im Mobilmachungsfall aufgestellt werden.
Im Frieden nimmt ein VBK folgende Aufgaben wahr:
- Führung und Ausbildung der mobilzumachenden Einheiten
- Feststellung und Beurteilung der militärischen Sicherheitslage
- Bearbeitung der Kriegsstationierung und der Ordnung des Raumes im Verteidigungsbezirk
- Planung von Sperrungen und Lähmungen, Vorbereitung und Unterhalt von Sperreinbauten
- Versorgung von Dienststellen und Truppenteilen des Territorialheeres
- Überwachung des Sanitäts- und Gesundheitswesens
- Koordinierung der Hilfeleistung der Bundeswehr in Notsituationen wie Katastrophen und schweren Unglücksfällen
In Krise und Krieg treten weitere Aufgaben hinzu:
- Umstellung von der Friedens- auf die Kriegsgliederung
- Herstellung der Einsatzbereitschaft von mobilmachungsabhängigen Truppenteilen der Heimatschutztruppe
- Schutz von Räumen und besonders wichtigen militärischen und zivilen Einrichtungen wie Depots, Brücken, Wasser- und Elektrizitätswerken
- Wahrnehmung der Mittlerfunktion zwischen militärischem und zivilem Bereich
- Wahrnehmung des militärischen ABC / Melde- und Warndienstes
- Unterstützung in der Schadensbeseitigung und Bereitstellung von pioniertechnischen Führungshilfen
- Unterstützung der deutschen Streitkräfte durch Personalersatz und Versorgung
- Unterstützung der Verbündeten in der Versorgung und im Bereich Host Nation Support
- Unterstützung der NATO-Streitkräfte durch das Aufrechterhalten der Operationsfreiheit
- Unterstützung der Zivilverteidigung
Die Verteidigungsbezirkskommandos wurden mit wenigen Ausnahmen 1956 - 1962, mit Schwerpunkt 1958, als Territoriale Verteidigungsstäbe (TVStäbe) eingerichtet. Aufgrund des Umbenennungsbefehls Nr. 3 (TV) für die Territorialen Verteidigungsstäbe vom 22. April 1963 wurden diese rückwirkend zum 1. April in Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) umbenannt. Mitte der 60er Jahre verfügten die Wehrbereichskommandos über folgende Verteidigungsbezirkskommandos:
Wehrbereich I:
10 Hamburg; 11 Flensburg (ab 1975 Schleswig); 12 Neumünster (ab 1966 Eutin; Auflösung 30.09.1998)
61 Augsburg (ab 1994 Donauwörth; Auflösung 30.09.1999); 62 Regensburg (Auflösung 31.03.1999); 63 Ansbach (ab 1998 Marktbergel); 64 Würzburg (ab 1994 Veitshöchheim; Auflösung 30.09.1996); 65 München; 66 Landshut; 67 Bayreuth
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden in den neuen Bundesländern ab 1991 weitere Verteidigungsbezirkskommandos eingerichtet, die den neu geschaffenen Wehrbereichskommandos VII und VIII unterstanden. Im Einzelnen waren dies:
Wehrbereich VII:
71 Erfurt; 72 Suhl (Auflösung 31.03.1999); 73 Gera (Auflösung 31.03.1999);
In den Jahren 1995 / 96 kam es vereinzelt zu einer vorübergehenden Fusionierung von Verteidigungsbezirkskommandos und Brigaden, die nur kurze Zeit Bestand hatte. So wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 fusioniert:
- Panzerbrigade 39 und VBK 71 (Organisationsbefehl Nr. 313 / 95 (H) vom 20. 12. 1994)
- Panzergrenadierbrigade 40 und VBK 86 (Organisationsbefehl Nr. 315 / 95 (H) vom 20. 12. 1994)
- Panzerbrigade 42 und VBK 84 (Organisationsbefehl Nr. 316 / 95 (H) vom 20. 12. 1994)
- Panzerbrigade 36 und VBK 64
Die Defusionierung wurde bereits Anfang 1996 mit Wirkung ab 1. Oktober angeordnet.
Die weitreichende Umstrukturierung der Bundeswehr seit dem Ende der 90er Jahre blieb nicht ohne Folge für die Verteidigungsbezirkskommandos, deren Anzahl erheblich reduziert wurde. Im Rahmen der neuen Zielstruktur der Bundeswehr waren 2002 weiterhin folgende Verteidigungsbezirkskommandos vorgesehen:
Amtsdrucksachenbestand BHD 47 Verteidigungsbezirkskommandos
Verfasser/Stand MA 3; 2004
49,0 lfm, 1068 AE
Bestandsbeschreibung: Die Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) waren Kommandobehörden des Territorialheeres, das im Gegensatz zum Feldheer unter nationalem deutschen Kommando stand. Sie unterstanden den Wehrbereichskommandos und waren die vorgesetzten Dienststellen der Verteidigungskreiskommandos (VKK).
Die in der Regel von einem Oberst geführten VBK waren ursprünglich auf der Verwaltungsebene der Regierungsbezirke angesiedelt. Die VBK nahmen nationale territoriale Aufgaben (streitkräftegemeinsame militärische Aufgaben in nationaler Verantwortung) wahr. Dazu arbeiteten die VBK mit den Behörden der jeweiligen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte, den entsprechenden Dienststellen der Territorialen Wehrverwaltung und den militärischen Kommandobehörden ab der Ebene Division abwärts zusammen. Sie kooperierten zudem mit den in ihrem Bereich befindlichen NATO-Verbänden.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben unterstanden einem VBK Ende der 1970er Jahre folgende Truppenteile und Dienststellen: eine Stabskompanie, eine Fernmeldekompanie, eine Nachschubkompanie, eine Instandsetzungskompanie, mehrere Wallmeistergruppen, ein ABC-Abwehrpunkt, ein Jägerbataillon, ein leichtes Pionierbataillon, eine Reservelazarettgruppe sowie mehrere Verteidigungskreiskommandos. Fast alle diese Einheiten bestanden im Friedensfall lediglich als Geräteeinheiten, die nur im Mobilmachungsfall mit Personal der Reserve aufgestellt werden sollten.
Im Frieden oblagen einem VBK die folgende Aufgaben: die Führung und Ausbildung der mobilzumachenden Einheiten, die Feststellung und Beurteilung der militärischen Sicherheitslage, die Bearbeitung der Kriegsstationierung und der Ordnung des Raumes im Verteidigungsbezirk, die Planung von Sperrungen und Lähmungen, die Vorbereitung und der Unterhalt von Sperreinbauten, die Versorgung von Dienststellen und Truppenteilen des Territorialheeres, die Überwachung des Sanitäts- und Gesundheitswesens, die Koordinierung der Hilfeleistung der Bundeswehr in Notsituationen, wie etwa Katastrophen und schweren Unglücksfällen. In Krise und Krieg traten weitere Aufgaben hinzu. In diesem Fall hatte ein VBK die Umstellung von der Friedens- auf die Kriegsgliederung, die Herstellung der Einsatzbereitschaft von mobilmachungsabhängigen Truppenteilen der Heimatschutztruppe, den Schutz von Räumen und besonders wichtigen militärischen und zivilen Einrichtungen wie Depots, Brücken, Wasser- und Elektrizitätswerken, die Wahrnehmung der Mittlerfunktion zwischen militärischem und zivilem Bereich, die Wahrnehmung des militärischen ABC-Meldedienstes und ABC-Warndienstes, die Unterstützung in der Schadensbeseitigung und Bereitstellung von pioniertechnischen Führungshilfen, die Unterstützung der deutschen Streitkräfte durch Personalersatz und Versorgung, die Unterstützung der Verbündeten in der Versorgung und im Bereich Host Nation Support, die Unterstützung der NATO-Streitkräfte durch das Aufrechterhalten der Operationsfreiheit sowie die Unterstützung der Zivilverteidigung zu gewährleisten.
Die Verteidigungsbezirkskommandos wurden mit wenigen Ausnahmen 1956-1962, mit Schwerpunkt 1958, als Territoriale Verteidigungsstäbe (TVStäbe) eingerichtet. Aufgrund des Umbenennungsbefehls Nr. 3 (TV) für die Territorialen Verteidigungsstäbe vom 22. April 1963 wurden diese rückwirkend zum 1. April 1963 in Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) umbenannt. Mitte der 1960er Jahre verfügten die Wehrbereichskommandos über folgende Verteidigungsbezirkskommandos:
Wehrbereich I:
10 Hamburg; 11 Flensburg (ab 1975 Schleswig); 12 Neumünster (ab 1966 Eutin; Auflösung 30.09.1998)
61 Augsburg (ab 1994 Donauwörth; Auflösung 30.09.1999); 62 Regensburg (Auflösung 31.03.1999); 63 Ansbach (ab 1998 Marktbergel); 64 Würzburg (ab 1994 Veitshöchheim; Auflösung 30.09.1996); 65 München; 66 Landshut; 67 Bayreuth
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden in den neuen Bundesländern ab 1991 weitere Verteidigungsbezirkskommandos eingerichtet, die den neugeschaffenen Wehrbereichskommandos VII und VIII unterstanden. Im einzelnen waren dies:
Wehrbereich VII:
71 Erfurt; 72 Suhl (Auflösung 31.03.1999); 73 Gera (Auflösung 31.03.1999);
In den Jahren 1995 und 1996 kam es vereinzelt zu einer vorübergehenden Fusionierung von Verteidigungsbezirkskommandos und Brigaden, die aber nur kurze Zeit Bestand hatte. So wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 fusioniert:
Panzerbrigade 39 und VBK 71 (Organisationsbefehl Nr. 313 / 95 (H) vom 20. 12. 1994)
Panzergrenadierbrigade 40 und VBK 86 (Organisationsbefehl Nr. 315 / 95 (H) vom 20. 12. 1994)
Panzerbrigade 42 und VBK 84 (Organisationsbefehl Nr. 316 / 95 (H) vom 20. 12. 1994)
Panzerbrigade 36 und VBK 64
Die Defusionierung wurde bereits Anfang 1996 mit Wirkung ab 1. Oktober 1996 angeordnet.
Die weitreichende Umstrukturierung der Bundeswehr seit Ende der 1990er Jahre blieb nicht ohne Folge für die Verteidigungsbezirkskommandos, deren Anzahl erheblich reduziert wurde. Im Rahmen der neuen Zielstruktur der Bundeswehr blieben 2002 weiterhin folgende Verteidigungsbezirkskommandos bestehen:
Seit 2001 waren die VBK die untersten Kommandobehörden der Territorialen Wehrverwaltung der Bundeswehr. Die Verteidigungsbezirkskommandos wurden bis Mitte 2007 durch die Landeskommandos (LKdo) ersetzt und im Laufe des Jahres außer Dienst gestellt.
Folgende Verteidigungsbezirkskommandos haben Unterlagen an das Bundesarchiv-Militärarchiv abgegeben: