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Bundeseinheitliche Regelungen für Tierbörsen.- Börsenrichtlinien: Bundeseinheitliche Richtlinien (Leitlinien) für Tierbörsen (Bundeseinheitliche Tierbörsenordnung)
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BArch B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Aktenplan des BMEL, Stand 2014) >> Hauptgruppe 3: Landwirtschaftliche Erzeugung, Produktqualität, Veterinärwesen, Arzneimittelwesen >> (35) Tierseuchen und sonstige Tierkrankheiten, Tiergesundheitsschutz, Veterinärmedizin >> (357) Tierschutz bei wildlebenden Tierarten >> Bundeseinheitliche Regelungen für Tierbörsen.- Börsenrichtlinien
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML), 1949-2001
Aktenführende Organisationseinheit: 321 (2005)