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Verbesserung der Anwendung des Abkommens vom 12. März 1957 zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der UdSSR im Zusammenhang mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR, GVS MfS o008 - 4/89
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Verbesserung der Anwendung des Abkommens vom 12. März 1957 zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der UdSSR im Zusammenhang mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR, GVS MfS o008 - 4/89
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1989
Enthält u.a.:
Anlage 3 über die Ordnung und die Bedingungen der Inanspruchnahme von Objekten und Leistungen verschiedener Art, BdL/47/89. - Anlage 4 Vereinbarung zwischen dem Ministerium der Finanzen der DDR und dem Oberkommando der Sowjetischen Streitkräfte in der DDR über das Verfahren zur Regelung von materiellen Schadenersatzansprüchen, BdL/48/89.