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Konservierungsverordnung.- Frage der weiteren Verwendung von Hexamethylentetramin als Konservierungsstoff bei Fischerzeugnissen: Bd. 3
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BArch B 142 Bundesministerium für Gesundheitswesen
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1964-1971
Bundesministerium für Gesundheitswesen (BMGes), 1962-1969
Aktenführende Organisationseinheit: II A 1 (1964)