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Vierte Bekanntmachung der für das Verbringen von Schlachtklauentieren und Einhufern aus anderen Mitgliedsstaaten der EG und für deren Einfuhr aus Drittländern zugelassenen nichtöffentlichen Schlachthäuser vom 8. März 1994: Bd. 3
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Vierte Bekanntmachung der für das Verbringen von Schlachtklauentieren und Einhufern aus anderen Mitgliedsstaaten der EG und für deren Einfuhr aus Drittländern zugelassenen nichtöffentlichen Schlachthäuser vom 8. März 1994: Bd. 3
BArch B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Aktenplan des BMEL, Stand 2014) >> Hauptgruppe 3: Landwirtschaftliche Erzeugung, Veterinärwesen, Arzneimittelwesen >> (37 alt) Veterinärangelegenheiten bei der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr >> (370 alt) Einfurh und Durchfuhr von Klauentieren und Einhufern sowie von Teile, Erzeugnissen und Rohstoffen davon >> Vierte Bekanntmachung der für das Verbringen von Schlachtklauentieren und Einhufern aus anderen Mitgliedsstaaten der EG und für deren Einfuhr aus Drittländern zugelassenen nichtöffentlichen Schlachthäuser vom 8. März 1994
1991-1994
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML), 1949-2001
Aktenführende Organisationseinheit: 323 (1994)