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70000 Au 28 Aufwertungsausgleich an die Landwirtschaft über die Mehrwertsteuer.- Auslegung des Art. 6 des Aufwertungsausgleichsgesetzes in Verbindung mit § 1 Nr. 4 des Durchführungsgesetzes zum Aufwertungsausgleichsgesetzes: Bd. 1 -2
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70000 Au 28 Aufwertungsausgleich an die Landwirtschaft über die Mehrwertsteuer.- Auslegung des Art. 6 des Aufwertungsausgleichsgesetzes in Verbindung mit § 1 Nr. 4 des Durchführungsgesetzes zum Aufwertungsausgleichsgesetzes: Bd. 1 -2
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