Gemeinsame Anweisungen des Ministers des Innern und des Leiters der Zollverwaltung vom 17. April und 20. August 1973 über die Zusammenarbeit der Untersuchungsorgane der Deutschen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR bei der Untersuchung von Straftaten und Verstößen gegen die Zoll-, Devisen- und Geldverkehrsbestimmungen sowie bei der Durchsetzung des Transitabkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der Bundesrepublik