Richtlinie des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse.- Umsetzung in deutsches Recht: Pflanzenschutzgesetz; Umsetzung der Richtlinie 97/3 zur Änderung der Richtlinie 77/93 (Staatshaftung)