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Ersatz der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung durch Berufssoldaten wegen vorzeitigem Ausscheiden aus der Bundeswehr (§ 46 Absatz 4 Soldatengesetz).- Festlegung der in Betracht kommenden Studien und Fachausbildungen: Bd. 1
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Ersatz der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung durch Berufssoldaten wegen vorzeitigem Ausscheiden aus der Bundeswehr (§ 46 Absatz 4 Soldatengesetz).- Festlegung der in Betracht kommenden Studien und Fachausbildungen: Bd. 1
BArch BW 1 Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen >> BW 1 >> Soldaten >> Rechtsstellung der Soldaten, insbes. Soldatengesetz und Durchführungsbestimmungen >> Ersatz der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung durch Berufssoldaten wegen vorzeitigem Ausscheiden aus der Bundeswehr (§ 46 Absatz 4 Soldatengesetz).- Festlegung der in Betracht kommenden Studien und Fachausbildungen
1967-1981
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: VR IV 1/VR I 1