Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ausfuhrerstattungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des EWG-Vertrags fallenden Waren ausgeführt werden.- Stellungnahmen von Berufsgenossenschaften und Verbänden: Bd. 6
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ausfuhrerstattungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des EWG-Vertrags fallenden Waren ausgeführt werden.- Stellungnahmen von Berufsgenossenschaften und Verbänden: Bd. 6
BArch B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Aktenplan des BMEL, Stand 2014) >> Hauptgruppe 1: Wirtschafts- und Währungspolitische Angelegenheiten, Handelspolitik, Wirtschaftsbeobachtungen und Statistik, Internationale Angelegenheiten >> (12) Gemeinsame Agrarpolitik einschließlich Fischerei- und Forstpolitik >> (120 bis 122) Marktpolitik >> Ausfuhrerstattungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des EWG-Vertrags fallenden Waren ausgeführt werden.- Stellungnahmen von Berufsgenossenschaften und Verbänden
1975-1999
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML), 1949-2001
Aktenführende Organisationseinheit: 423 (1999)