Sicherung des Strahlenschutzes in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch den Wissenschaftlichen Rat für die friedliche Anwendung der Atomenergie und des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik sowie durch die Einrichtung der Zentralstelle für Strahlenschutz (SZS) und des Instituts für Angewandte Arbeitshygiene der chemischen Industrie