Durchführung des Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetzes (LwGVG) in den neuen Bundesländern.- Vorbereitung der Auszahlung der Gasölverbilligung.- Besprechungen mit den für Gasölverbilligung für die Landwirtschaft zuständigen Mitarbeitern der Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) der neuen Bundesländer und den Beratern der bisherigen Bundesländer in der BML-Außenstelle Berlin: Bd. 1 - 3