Bonner Truppenvertragskonferenz über die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Stationierungsstreitkräfte), NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen: Artikel 11 "Bedingungen für die Einfuhr und Nutzung privater Kraftfahrzeuge durch Bundeswehrangehörige in anderen Nato-Staaten"