Befehl Nr. 078/77 des Ministers des Innern und Chefs der DVP zur Ordnung, Sicherheit und Disziplin im Umgang, bei der Lagerung und der Nachweisführung von Waffen, Munition und Sprengmitteln in der DVP, Feuerwehr, im Strafvollzug und in den Kampfgruppen sowie in Einrichtungen gesellschaftlicher Organisationen und in der Volkswirtschaft