1. Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1988 zur Dienstanweisung Nr. 3/75 über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Diensteinheiten und das Zusammenwirken mit den Organen des Ministerium des Innern im Rahmen des Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahrens zu Einreisen aus nichtsozialistischen Staaten und Berlin (West) in die DDR