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Ausbildungsweisungen: Nr. 1210 Ausbildung zum Rettungssanitäter - Inübunghaltung des im Rettungsdienst ausgebildeten Sanitätspersonals im Truppensanitätsdienst
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Ausbildungsweisungen: Nr. 1210 Ausbildung zum Rettungssanitäter - Inübunghaltung des im Rettungsdienst ausgebildeten Sanitätspersonals im Truppensanitätsdienst
BArch BW 24 Bundesministerium der Verteidigung.- Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr
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1995-1997
Führungsstab des Sanitätsdienstes (Fü San), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: II 4