Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen belehnt in Dienstmannstatt Caspar Ledebur zu Dinklage mit der Kirche zu Dinklage und dem zur genannten Kirche gehörigen Erbe zu Köne, ihren Teil in der Oldenburg zu Dinklage und ihrer dortigen Wohnung mit zugehörigen Ländereien, Kempen, Wiesen, Gärten etc. nebst Gerechtigkeiten und Zubehör, allesamt binnen und außerhalb des Dorfes Dinklage gelegen nebst ihren Teil der Freiheit im dortigen Hof zu Bunne mit dem Windmühlenberge, welche die Vorfahren des Caspar Ledeburg bereits zu Lehen innehatten. Der Lehnbrief wird dem Bevollmächtigten Caspar Bucholt, Gerichtsschreiber zu Vechta, ausgehändigt, der auch den Lehneid leistet. Zeugen: Dietrich Hermann von Merveldt zu Westerwinkel, Kanzler und Drost zu Bevergern, und Johann Berndt von Twickel, fürstlich-münsterischer Rat. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers