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Bekanntmachung des VII. Armeekorps in Münster: Verbot für Beerdigungsinstitute und Personen, die sich gewerbsmäßig mit der Überführung von Leichen befassen, ihre Dienste unaufgefordert den Angehörigen von Gefallenen mündlich oder schriftlich anzubieten. Münster, 16. Dezember 1916

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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