Rezess zwischen Herrn Albrecht, Markgrafs zu Brandenburg und Hieronymus von Würzburg, Dompropst wie auch Dechant Senior und Kapitular gemeiniglich hohen Domstifts zu Würzburg, wegen der Atzung und des Hochgerichts-Weins und Erbschutz, Habern und Geld von den Dompropstei-Würzburger Zinsleuten und den 6 Maindörfern, namentlich Ickelheim, Gnodtstadt, Sickersheim, Martinsheim, Steft und Obernbreit, so nach uraltersher dem hochfürstlichen Haus Brandenburg-Ansbach zu reichen schuldig, welche Atzung beständig und ewig, gegen jährliche Reichung von 10 Fuder Weins, verglichen der Erbschutz, Habern und Geld, aber jährlich mit 12 Malter Habern und 4 Gulden und 12 alte Pfennige, an das Amt Creglingen zu entrichten besonders akkordiert wird