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Antrag der Abgeordneten Ferdinand Graf von Rambaldi und Genossen zur Anwendung des Art. 89 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 über die Wassernutzung (Bewässerung und Entwässerung)
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Antrag der Abgeordneten Ferdinand Graf von Rambaldi und Genossen zur Anwendung des Art. 89 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 über die Wassernutzung (Bewässerung und Entwässerung)
Landtag 1/2: Kammer der Reichsräte Akten >> 2. Ausschussakten >> 2.3 Ausschuss III: Staatsrecht und Staatsverwaltung >> 2.3.6 Land- und Forstwirtschaft, Grund und Boden, Wasser, ländliches Kredit- und Versicherungswesen