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Ausführung und Anwendung des Kirchensteuergesetzes. Befreiungen von der Kirchensteuer
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Finanzministerium >> 05 Abteilung für direkte Steuern >> 05.03 Steuerwesen der Kommunen und des Reichs >> 05.03.01 Kommunalsteuern >> 05.03.01.09 Steuer- und Abgabenarten >> 05.03.01.09.04 Kirchensteuer
1935 - 1938
Enthält nur:
- Kirchensteuer von Wehrmachtsangehörigen (Runderlass des Reichsministers der Finanzen vom 4.7.1935; Umdruck), 1935
- Erhebung von Kirchensteuern von ausländischen landwirtschaftlichen Arbeitern (Runderlass des Reichsarbeitsministers vom 18.10.1938; Umdruck), 1938.