Landeszuschüsse an den Landessportbund NW zur Gewährung von Beihilfen für Lehr- und Jugendarbeit, für "Die Sporthilfe", Sportschulen und Sportheime, für den Finanzausgleich mit dem Dt.Sportbund sowie für die Verwaltungskosten mit Verwendungsnachweisen des LSB und seiner Fachverbände für das Rechnungsjahr 1962;