Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt in Dienstmannstatt Friedrich Christian von Dumbstorff zum Eickhoff mit den Stiftslehngütern Benneken Erbe zu Nielandt und dem halben Erbe zu dem Hagenkempen in der Bauerschaft Velsten (Felsen) im Kirchspiel Herslike (Herzlake), welches der vorherige Fürstbischof Franz Arnold der Anna Gertrud Munnich, verwitwete von Dumbstorff zum Eickhoff, zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Weltlichen Hofgerichtsprokurator Tegeler ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Wilhelm Heinrich Steding und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Höfräte und Lehnskommissare. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Darunter Vermerk, dass das Erbe Benneken 1748 an Gerd Hillen verkauft wurde, jedoch nicht das halbe Erbe zum Hagenkampff