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Abänderung des Paragraphen 14 der Verordnung vom 7. April 1815 wegen der Verpflichtung zum Militärdienst zum Vorteil der als unentbehrlich anzusehenden Beamten der Steuerbehörden
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Abänderung des Paragraphen 14 der Verordnung vom 7. April 1815 wegen der Verpflichtung zum Militärdienst zum Vorteil der als unentbehrlich anzusehenden Beamten der Steuerbehörden