Anna Gräfin von Falkenstein, Pröpstin des Kaiserlichen Freiweltlichen Damenstifts Essen und Hofschultin des Oberhofs Suderwick, verpachtet auf Lebenszeit dem Lic. Johann Beifang den propsteilichen Hof Treslingshof in der Natorper Bauerschaft im Kirchspiel Havixbeck, gehörig zum essendischen Oberhof Suderwick, nach Stifts- und Hofrechten, wofür Beifang jährlich Pacht, Zinsen, Herrenbede und Schatzung zu zahlen hat. Ferner soll Beifang aus dem genannten Hubenhof 28 Scheffel Gesähe oder auch anderes Zubehör nach einem Vertrag von Deitmar Schwickers von 1390 dem Damenstift überlassen, sich auch sonst mit dem Treslinghof schadlos halten. Im Fall des Ablebens des Beifang verpflichtet sich die Pröpstin, auch seinen Erben den Hubenhof mit allen Pertinenzien gegen obige Bedingung zu verpachten. Zeugen: Anna von Dhaun. Siegelankündigung des Ausstellers