Jährliche Staatsbeiträge an die Gemeinden Tettnang, Tannau, Oberdorf und Langenargen zur Unterhaltung der Nachbarschaftsstraße Tettnang - Langenargen, Übergang der Unterhaltung dieser Straße sowie der jährlichen Staatsbeiträge ab 1. Apr. 1891 an die Amtskörperschaft Tettnang