Auszug derjenigen Stellen aus des Kapitels Deduktion vom 10. März 1783, welche wider Budissin [Bautzen] besonders gerichtet sind, nebst Anmerkungen über die hiesigerseits ausgeübte geistliche Gerichtsbarkeit und Verzeichnis der Fälle, wo die geistliche Gerichtsbarkeit über geistliche Personen und Sachen auch in Matrimonialibus von Zeit zu Zeit wirklich ausgeübt wurden