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Die Geld- und Naturalbeiträge der fürstlichen Standesherrschaft an die hiesigen Zweigvereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, dann zur Unterstützung der Familien einberufener Reservisten und Landwehr
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Die Geld- und Naturalbeiträge der fürstlichen Standesherrschaft an die hiesigen Zweigvereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, dann zur Unterstützung der Familien einberufener Reservisten und Landwehr