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Streitigkeiten zwischen Fürststift und Reichsstadt Kempten wegen des freien Handels der beiderseitigen Bürger und Untertanen mit Immobilien, dessen Einschränkung durch die Stadt aufgrund eines Privilegs Kaiser Ferdinands I. von 1559 und spezieller Satzungen und der seitdem, v.a. bei Gantfällen, eingetretenen Differenzen, Band I:. Revers des Bürgers Jos Grettler wegen des ihm gerichtlich zuerkannten Guts des Andreas Prestel zu Buchenberg (1550), Kauf eines hoheneggischen Guts zu Einzenberg durch Bürgermeister Paul Fehr (1571), Rücklösungsanspruch der Erben des Michael Funk von Steckenried auf dessen an den Bürger Georg Jehlin verpfändetes Gut (1615), Einräumung des Guts des Gori [Gregor] Miller von Graben an dessen Gläubiger Georg Jehlin und der wegen Jurisdiktionseinmischung der Reichsstadt Kempten eingeleitete Prozeß vor dem Reichskammergericht (1608-1625), Beschwerde des Konvertiten Bartholomäus Epple von Lenzfried gegen die Erben des Hans Funk und die Reichsstadt Kempten wegen gewalttätiger Wegführung seines Viehs bzw. Vorenthaltung seines Erbes (1616-1630), der wegen Ausübung des Anfallsrechts durch die Ortsgemeinde Burgratz teilweise rückgängig gemachte Verkauf eines Waldstücks durch Hans Höringer von Sulzberg an den Bürger Matthäus Zimmermann (1622-1624), Verwicklung des Stiftes Kempten in den vor dem Landgericht in Schwaben, dann vor dem Hofgericht zu Innsbruck geführten Prozeß des Johann Erhard Seuter von Lötzen gegen die Reichsstadt Kempten (1638-1650), Gantprozeß gegen Daniel Stenglin und der Verkauf von dessen Gut Neuburg an das Stift seitens des Hauptgläubigers Hans Carl Farcket von Augsburg (1641-1663), Gantkauf des Guts des Michael Reisacher zu Weitenau durch Tobias König und Wiederverkauf an Hans Reisacher (1651-1659), der auf Verlangen der Reichsstadt rückgängig gemachte Verkauf eines dortigen Hauses an das Stift durch Regina Hofer in Wien (1692-1693), verschiedene dem Stift angebotene und teils auch verkaufte reichsstädtische Häuser, Herbergen und Landgüter (1640-1736), Prozeß zwischen dem stiftischen Lehenschreiber Johann Ulrich Köblin und Bürgermeister Leonhard Fehr wegen Anfallrechts bei einem aus dem Weixler'schen Gut zu Haslach [jetzt Stadtteil von Kempten] herausgebrochenen Grundstück (1681-1683), Streitigkeiten wegen dieses und anderer an Bürger verkaufter Ausbrüche aus dem Weixler'schen Gut (1648-1714); [Überlieferung: Ausfertigungen, Konzepte, Abschriften]

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Staatsarchiv Augsburg
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