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Aufhebung der Verordnung vom 24. Dezember 1793, nach welcher kein Gutsbesitzer bei einer Geldstrafe von 100 Dukaten ohne Erlaubnis der obersten Landespolizeibehörde die Abschaffung einer Schafherde vornehmen darf
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Aufhebung der Verordnung vom 24. Dezember 1793, nach welcher kein Gutsbesitzer bei einer Geldstrafe von 100 Dukaten ohne Erlaubnis der obersten Landespolizeibehörde die Abschaffung einer Schafherde vornehmen darf