Bericht der österreichischen Amtleute zu Rottenburg über den Bezug von Hauptrecht und Fall von im Kindbett verstorbenen Frauen in Rottenburg und Umgebung, über die Teilung des Ungeldes zu Horb zwischen der Stadt und der Oberen Herrschaft Hohenberg, über die Differenzen zwischen der Stadt Horb und dem dortigen Schultheißen wegen der von beiden Seiten erhobenen Ansprüche auf die Hinterlassenschaft eines hingerichteten Diebes sowie über die von der Stadt Horb und ihren beiden Hospitalpflegern angemaßte Stellung als Appellationsinstanz für sämtliche von den Gerichten der dem Horber Spital gehörenden Dörfer gefällten Urteile. Gesuch der Städte Rottenburg, Horb, Schömberg, Binsdorf und Spaichingen um Zurücknahme der Erhöhung von Hauptrecht und Todfall.