Die nach dem Vertrage vom 19. Juli 1867 von Preußen übernommenen Witwenpensionen ehemals großherzoglich hessischer Postbeamter und die Großherzoglich Hessische Schullehrerwitwenkasse; Kurhessische Forstwitwen- und -waisenkasse; Lehrerwitwen in den ehemals bayrischen Gebietsteilen