Pfarrhäuser in Delmenhorst und die Bestimmungen über die Verbindung des zweiten Predigerdienstes mit dem dortigen Rektorat Enthält u.a.: Bestimmungen des neuen Reglements von 1694: Einsparung einer zweiten Predigerstelle wegen geringer Größe der Gemeinde, der Verbindung der zweiten Predigerstelle mit dem Rektoart der Schule und Nähe der Nachbargemeinden; Verkauf des Hauses des zweiten Pfarrers 1695 bzw. dessen Vermietung 1696; Suppliken der Gemeinde (Bürgermeister und Rat) wegen Wiederbesetzung der zweiten Pfarrerstelle (Anwachsen der Gemeinde, Tradition für Stadt und Schloss) und Erhaltung des zweiten Predigerhauses