Graf Adolf von Berg verleiht den Hof Goltberg mit allem Zugehör, die Fischerei ausgenommen, im Gericht Mettmann, nebst dem Rottzehnten bis zur Düssel, der Witwe und den Kindern des vorigen Colonen auf Lebenszeit, gegen eine bestimmte Abgabe, welche zur Burg (novo castro) zu liefern sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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