Abt Johannes, Prior Ludolfus und der ganze Konvent des Klosters Rastede bekunden, dass sie die Ehe der Mette, der Tochter des Eylard Spekhalses, wohnhaft in Twyschena, mit dem klösterlichen Leibeigenen und Knecht Johanne Klokgheter, Sohn des Johann aus Lemede, erlaubt haben und zugestehen, dass im Falle eines Ablebens des Leibeigenen die Ehefrau auf dem Gut verbleiben darf. Die Ehefrau kann in diesem Fall auch das Gut verlassen, ein Kind und das von ihr eingebrachte Vermögen mitnehmen. Stirbt sie, dann gelten für sie die Bedingungen beim Tod einer Leibeigenen; eines ihrer Kinder soll aber frei sein. Siegelankündigung der Aussteller (Abt und Konvent).