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Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Johann Brockhus und Henrich Stratmann als Vormünder der minderjährigen Hermann Heinrich und Johann Bernhard Bromesman mit Bronsmanns Erbe in der Bauerschaft Dohren im Kirchspiel Hertzlicke (Herzlake), welches zuvor deren Vater zu Lehen empfangen hatten. Die Lehnsurkunde wird dem bevollmächtigten Kanzleiagenten Johann Bernhard Schwick ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Johann Eustach Hosius und Dr. jur. Bernhard Anton Homeier, Hofräte und Lehnskommissare. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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