Kaiser Karl V. bestätigt auf Bitten des Johannes von Bongart, Prior, dem Konvent der Kreuzherren in der Reichsstadt Köln alle Besitzungen, Rechte und Freiheiten und verpflichtet alle Reichsstände und Untertanen zu ihrer Bewahrung, insbesondere die Erzbischöfe von Köln und Trier, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzog von Jülich-Kleve-Berg, die kaiserliche Obrigkeit im Herzogtum Geldern und der Grafschaft Zutphen, Domkapitel und Reichsstadt Köln, Reichsstadt Aachen und Offizial, Prokurator und Fiskal des Kölner Hofes. Gegen diejenigen, die diese Rechte und Freiheiten verletzen, wird gerichtlich vorgegangen, von 60 Mark Goldes Strafe fällt die Hälfte dem Reich, die Hälfte dem Orden zu. Der Kaiser unterschreibt und siegelt. Vidit: Asserenas. Ad mandatum ...: Obernburger.