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Staatsschulden. Anderweitige Bepfandbriefung der frei gewordenen Domänen in der Kurmark und Neumark zwecks Abtragung des auf sie fallenden Anteils der kurmärkischen und neumärkischen Provinzialschulden
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Staatsschulden. Anderweitige Bepfandbriefung der frei gewordenen Domänen in der Kurmark und Neumark zwecks Abtragung des auf sie fallenden Anteils der kurmärkischen und neumärkischen Provinzialschulden